AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der SYSolution GmbH
für Unternehmer und den B2B-Software-Shop
Stand: Juni 2026
I. Geltungsbereich - B2B-Shop - Rangfolge
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der SYSolution GmbH, Grabitzer Str. 46, 93437 Furth im Wald (nachfolgend auch "wir", "uns" oder "SYSolution") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde"), soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist.
2. Unser Online-Shop und unsere sonstigen Angebote richten sich ausschliesslich an Unternehmer. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht für diese B2B-Verträge nicht, soweit nicht im Einzelfall zwingend etwas anderes gilt.
3. Diese AGB gelten insbesondere für den Verkauf und die Bereitstellung von Software, Standardsoftware, Lizenzschlüsseln, Software-Downloads, SaaS-/Cloud-Leistungen, Add-ons, Datenbanken, digitalen Informationsprodukten, Online-Produkten, Wartungs- und Pflegeleistungen, Supportleistungen, Beratungs- und Implementierungsleistungen, Schulungen sowie für die Lieferung von Hardware, soweit diese Leistungen über den Online-Shop, per Angebot, per E-Mail oder auf anderem Wege beauftragt werden.
4. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung vor Vertragsschluss ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden liefern oder leisten.
5. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: zuerst der individuell unterzeichnete Vertrag oder Auftrag, danach das konkrete Angebot oder die Auftragsbestätigung, danach produktspezifische Lizenz-, Nutzungs- oder Leistungsbedingungen, danach diese AGB.
6. Hersteller-, Lizenz-, Cloud-, Wartungs-, Support- und sonstige Nutzungsbedingungen Dritter können Bestandteil des Vertrages werden, soweit sie für das jeweilige Produkt oder die jeweilige Leistung gelten und dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss bereitgestellt oder zugänglich gemacht werden. Für Nutzungsrechte an Drittsoftware gehen diese produktspezifischen Bedingungen diesen AGB vor.
II. Angebote - Produktangaben - Drittleistungen
1. Angebote von SYSolution sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Produktbeschreibungen, technische Angaben, Screenshots, Leistungsbeschreibungen, Datenblätter, Kompatibilitätsangaben und sonstige Angaben im Online-Shop, in Angeboten oder in Herstellerunterlagen stellen keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.
3. Sofern SYSolution ein individuelles Leistungsangebot abgibt, geschieht dies auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben zu seinem IT-System, seiner Softwareumgebung, seinen Anforderungen, seiner Nutzerzahl und seiner beabsichtigten Nutzung. Der Kunde trägt das Risiko, dass unvollständige oder unrichtige Angaben zu einer für seine Zwecke nicht passenden Leistung führen.
4. SYSolution ist berechtigt, Leistungen durch eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Hersteller, Distributoren, Cloudanbieter oder sonstige Dritte erbringen zu lassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und keine abweichende Vereinbarung besteht.
III. Vertragsschluss im Online-Shop und ausserhalb des Shops
1. Die Darstellung von Produkten und Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden dar.
2. Der Kunde kann Produkte oder Leistungen im Shop auswählen, in den Warenkorb legen, seine Eingaben vor Absenden der Bestellung prüfen und korrigieren und die Bestellung durch Betätigung des abschliessenden Bestellbuttons verbindlich absenden. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.
3. Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden in der Regel automatisiert per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern wir nicht ausdrücklich die Annahme erklären oder mit der Leistungserbringung beginnen.
4. Ein Vertrag kommt zustande, wenn SYSolution die Bestellung ausdrücklich annimmt, eine Auftragsbestätigung versendet, einen Lizenzschlüssel, Downloadlink, Zugang oder eine Ware bereitstellt, eine Rechnung stellt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
5. Bei Bestellungen ausserhalb des Online-Shops, insbesondere per E-Mail, Telefon, Fernwartung, Angebot oder persönlicher Abstimmung, kommt der Vertrag durch Annahme durch SYSolution, Auftragsbestätigung, Lieferung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
6. Der Vertragstext wird von SYSolution nach Vertragsschluss gespeichert. Der Kunde ist verpflichtet, die für ihn relevanten Vertragsunterlagen, insbesondere AGB, Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung, Lizenzbedingungen und Produktbeschreibungen, selbst zu speichern oder auszudrucken. Vertragssprache ist Deutsch.
7. SYSolution darf rechtsgeschäftliche Erklärungen, Rechnungen, Mahnungen, Vertragsinformationen, Leistungsinformationen und sonstige Kommunikation per E-Mail oder in elektronischer Form übermitteln, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
IV. Leistungsgegenstand - nicht enthaltene Leistungen
1. Art und Umfang der von SYSolution geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag, dem Shop-Angebot oder den produktspezifischen Bedingungen.
2. Soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, sind Installation, Einrichtung, Migration, Datenübernahme, Anpassung, Individualprogrammierung, Schulung, Wechsel von Hardware, Betriebssystemen oder Fremdsoftware, Projektleitung, Beratung, Lizenzprüfung sowie die Beseitigung von Störungen, die durch Fehlbedienung, kundenseitige Systeme, Drittsoftware, Stromausfall, Fremdeinwirkung, Schadsoftware oder höhere Gewalt verursacht werden, nicht Bestandteil eines reinen Software- oder Shopkaufs.
3. Solche Zusatzleistungen können gesondert beauftragt werden und werden nach Vereinbarung, ansonsten nach der jeweils aktuellen Stunden- oder Tagespreisliste von SYSolution abgerechnet.
4. SYSolution schuldet keine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung und keine Prüfung, ob die vom Kunden eingesetzte Software, seine Prozesse, seine Webseiten, seine Datenschutzerklärungen, seine Anbieterkennzeichnung, seine Lizenzen oder seine Datenverarbeitungen rechtlich zulässig oder vollständig sind.
V. Software, SaaS, Cloud-Leistungen und Nutzungsrechte
1. Software, SaaS-, Cloud- und digitale Leistungen werden dem Kunden nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang überlassen. Eine Eigentumsübertragung an Software findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Soweit keine abweichenden produktspezifischen Bedingungen gelten, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Vertragslaufzeit bzw. die vereinbarte Lizenzdauer beschränktes Recht, die Software oder digitale Leistung für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
3. Die Nutzung ist auf die vereinbarte Nutzerzahl, Anzahl von Arbeitsplätzen, Mandanten, Unternehmen, Standorten, Datenbanken, Geräten, Transaktionen, Speicher-, Funktions- oder Leistungskontingente beschränkt. Bei Named-User-Lizenzen darf jeder Zugang nur durch die konkret benannte oder zugewiesene Person genutzt werden. Eine gemeinsame Nutzung von Zugangsdaten ist unzulässig.
4. Der Kunde darf Software, Lizenzschlüssel, Zugangsdaten, Downloads, Datenbanken, Dokumentationen oder sonstige digitale Inhalte nicht ohne Zustimmung von SYSolution oder des jeweiligen Rechteinhabers vervielfältigen, verändern, dekompilieren, vermieten, verleasen, verkaufen, unterlizenzieren, öffentlich zugänglich machen oder Dritten überlassen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
5. Bei Drittsoftware, SaaS- und Cloudleistungen gelten zusätzlich die Lizenz-, Nutzungs-, Wartungs-, Datenschutz-, Support- und Servicebedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters. SYSolution schuldet in diesen Fällen nicht den Bestand, die Weiterentwicklung oder die dauerhafte unveränderte Verfügbarkeit von Herstellerleistungen, soweit SYSolution hierauf keinen Einfluss hat.
6. Updates, Upgrades, neue Versionen, Funktionsänderungen, Abkündigungen, Preisanpassungen oder Lizenzmodellwechsel von Herstellern, Softwareanbietern oder Cloudanbietern können Auswirkungen auf die vom Kunden genutzten Leistungen haben.
SYSolution ist nicht verpflichtet, Herstellerinformationen, Produktänderungen oder Lizenzänderungen allgemein und dauerhaft für alle Kunden zu überwachen. Eine Information des Kunden erfolgt nur, soweit SYSolution entsprechende Informationen erhält, der Kunde hiervon nach Einschätzung von SYSolution konkret betroffen ist und ein laufendes Vertrags-, Service-, Wartungs-, Betreuungs-, SaaS-, Cloud- oder Lizenzverhältnis besteht.
Bei Kunden ohne laufenden Service-, Wartungs-, Betreuungs-, SaaS-, Cloud- oder Lizenzvertrag besteht keine allgemeine Pflicht von SYSolution, über Änderungen, Updates, Upgrades, Abkündigungen, Funktionsänderungen, Preisanpassungen oder Lizenzmodellwechsel von Herstellern oder Cloudanbietern zu informieren, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
7. Soweit SYSolution eigene Werke, Individualsoftware, Skripte, Konzepte, Dokumentationen, Schnittstellen, Auswertungen, Konfigurationen oder sonstige Arbeitsergebnisse erstellt, verbleiben sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte bei SYSolution, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Rechteübertragung in Textform vereinbart wurde. Quellcode wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
8. Eine Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung.
VI. Kundenzugang, Zugangsdaten und zulässige Nutzung
1. Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Benutzer, Administratoren, Passwörter, Zugriffsrechte, Rollen, Endgeräte, Netzwerke, Schnittstellen und sonstigen Zugangsvoraussetzungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Zugangsdaten sind geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nur berechtigten Nutzern zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat sichere Passwörter und angemessene organisatorische und technische Schutzmassnahmen einzusetzen.
3. Der Kunde hat SYSolution unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind oder ein Missbrauch eines Zugangs vorliegt.
4. Der Kunde darf die bereitgestellten Leistungen nicht missbräuchlich, rechtswidrig, sicherheitsgefährdend oder vertragswidrig nutzen. Unzulässig sind insbesondere Angriffe auf Systeme, Umgehung von Lizenz- oder Sicherheitsmechanismen, unbefugte Zugriffe, Versand von Spam, rechtswidrige Inhalte, Verletzungen von Rechten Dritter und Nutzungen, die die Stabilität oder Sicherheit der Systeme beeinträchtigen.
5. SYSolution ist berechtigt, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzungen, Zugriffe, Inhalte oder Schnittstellen vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, soweit dies erforderlich ist, um Schäden, Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken oder Störungen zu verhindern. Der Kunde wird hierüber informiert, soweit keine rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründe entgegenstehen.
VII. Verfügbarkeit, Wartung und Support
1. Soweit SYSolution selbst SaaS-, Hosting- oder Internetdienste für den Kunden betreibt, gewährleistet SYSolution eine Erreichbarkeit der von SYSolution betriebenen Systeme von 97 % im Jahresmittel, sofern keine abweichende Service-Level-Vereinbarung getroffen wurde.
2. Nicht in die Verfügbarkeit einberechnet werden Zeiten geplanter Wartung, Updates, Sicherheitsmassnahmen, Störungen ausserhalb des Einflussbereichs von SYSolution, höhere Gewalt, Ausfälle von Netzen, Rechenzentren, Cloudanbietern, Herstellern, Drittanbietern, Schnittstellen, kundenseitigen Systemen sowie Zeiten, in denen der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
3. SYSolution ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsupdates, technische Anpassungen und Systemoptimierungen vorzunehmen. Soweit möglich und zumutbar, werden planbare Wartungen rechtzeitig angekündigt.
4. Supportleistungen, Reaktionszeiten, Servicezeiten, Rufbereitschaften, Prioritäten und Störungsbeseitigungsfristen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Andernfalls erfolgt Support nach Verfügbarkeit und nach den aktuellen Vergütungssätzen von SYSolution.
5. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass während der gesamten Vertragslaufzeit dieselbe IP-Adresse, dieselbe technische Infrastruktur, dieselbe Benutzeroberfläche oder dieselbe Funktionsgestaltung beibehalten wird, sofern die vertragsgemäße Nutzung im Wesentlichen erhalten bleibt.
VIII. Vertragslaufzeit, Abonnements und Kündigung
1. Die Laufzeit von Software-, SaaS-, Cloud-, Wartungs-, Support- und Abonnementverträgen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Shop-Angebot, Vertrag oder den produktspezifischen Bedingungen.
2. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um den im Angebot oder Vertrag genannten Zeitraum, wenn er nicht mit der dort genannten Frist gekündigt wird. Fehlt eine besondere Regelung, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten; der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
3. Ist keine Vertragslaufzeit vereinbart und handelt es sich nicht um eine Einmalleistung, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalenderjahres in Textform gekündigt werden.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten oder eines wesentlichen Teils der Vergütung in Verzug ist, wenn eine Partei schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzt, wenn eine rechtswidrige Nutzung trotz Aufforderung nicht beendet wird oder wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
5. Nach Vertragsende enden die Nutzungsrechte des Kunden an zeitlich befristeten Leistungen, SaaS-, Cloud-, Wartungs- und Abonnementleistungen. Der Kunde hat die Nutzung einzustellen und Zugriffe, Kopien und Zugangsdaten, soweit rechtlich und technisch möglich, zu löschen oder zu deaktivieren.
6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren oder sichern zu lassen. Soweit technisch möglich und nicht anders vereinbart, stellt SYSolution nach Vertragsende für 30 Tage einen lesenden Zugriff oder eine Exportmöglichkeit bereit. Danach dürfen Daten gesperrt, gelöscht oder nach den jeweils geltenden Aufbewahrungs-, Datenschutz- und Auftragsverarbeitungsregelungen behandelt werden. Backupkopien können bis zur turnusgemäßen Überschreibung enthalten bleiben.
IX. Preise, Vergütung, Zahlungsbedingungen und elektronische Rechnungen
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Shop-Angebot, Vertrag, der Auftragsbestätigung oder der aktuellen Preisliste von SYSolution. Vergütungen können als Festpreis, nach Aufwand, als monatliches oder jährliches Entgelt, nach Leistungsstaffeln, Nutzerzahl, Modulen, Speicher, Transaktionen oder sonstigen Kontingenten vereinbart werden.
2. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich etwaiger Liefer-, Versand-, Reise-, Spesen-, Fremd-, Hersteller-, Cloud-, Lizenz-, Aktivierungs- oder Bereitstellungskosten, soweit diese nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
3. Einmalentgelte sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss bzw. Rechnungsstellung fällig. Laufende Entgelte für SaaS-, Cloud-, Wartungs-, Support- und Abonnementleistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
4. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, bei Fehlen einer Zahlungsfrist spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. SYSolution ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln, insbesondere per E-Mail, als PDF, als XRechnung, als ZUGFeRD-Rechnung oder in einem sonstigen gesetzlich zulässigen elektronischen Format.
6. Soweit SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Zahlungsdienstleister, Teilzahlung oder sonstige Zahlungsarten angeboten werden, gelten ergänzend die jeweiligen Zahlungsbedingungen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung und zutreffende Zahlungsdaten zu sorgen. Durch Rücklastschriften, Chargebacks, fehlgeschlagene Zahlungen oder vom Kunden zu vertretende Zahlungsstörungen entstehende Bank- und Zahlungsdienstleisterkosten sind vom Kunden zu erstatten.
7. Bei Vergütung nach Aufwand gelten die vereinbarten Stunden- oder Tageshonorarsätze. Ein Manntag entspricht 8 Zeitstunden. Servicedienstleistungen vor Ort werden, sofern nicht anders vereinbart, im 30-Minuten-Takt abgerechnet. Reisezeiten, Reisekosten und Spesen werden nach Vereinbarung oder der jeweils aktuellen Preisliste berechnet.
8. SYSolution kann Teillieferungen und Teilleistungen abrechnen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind oder separat nutzbar bzw. abnahmefähig sind.
X. Zahlungsverzug, Sperrung, Vorkasse und Bonität
1. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist SYSolution berechtigt, Verzugszinsen und den weiteren Verzugsschaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
2. Bei Zahlungsverzug ist SYSolution nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, weitere Lieferungen, Support-, Wartungs-, SaaS-, Cloud-, Download-, Lizenz- oder sonstige Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen zurückzuhalten oder Zugriffe vorübergehend zu sperren. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
3. Eine Sperrung wegen Zahlungsverzuges entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der vereinbarten Entgelte, soweit SYSolution zur Sperrung berechtigt war. Nach Ausgleich der fälligen Forderungen wird SYSolution die gesperrten Leistungen innerhalb angemessener Zeit wieder freischalten, soweit der Vertrag fortbesteht.
4. SYSolution ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse, Anzahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn dies vereinbart ist, wenn sich nach Vertragsschluss Anhaltspunkte für eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden ergeben oder wenn fällige Forderungen offenstehen.
5. Kommt der Kunde einer berechtigt verlangten Vorkasse, Anzahlung oder Sicherheitsleistung nicht nach, kann SYSolution nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen.
XI. Preis- und Leistungsanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen
1. SYSolution ist berechtigt, Preise für Dauerschuldverhältnisse angemessen anzupassen, wenn sich Kostenfaktoren, insbesondere Hersteller-, Distributor-, Cloud-, Lizenz-, Personal-, Energie-, Rechenzentrums-, Beschaffungs-, Betriebs-, Steuer- oder Abgabenkosten, nach Vertragsschluss erhöhen oder senken.
2. Eine Preisangpassung wird dem Kunden in Textform mit einer Frist von mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt. Die Anpassung darf das Entgelt des vorangegangenen Zwölfmonatszeitraums um nicht mehr als 20 % erhöhen, sofern nicht eine entsprechende Erhöhung von Hersteller-, Cloud- oder Drittanbieterpreisen weitergegeben wird.
3. Ist der Kunde mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden, kann er den betroffenen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung in Textform kündigen. Hierauf wird SYSolution in der Mitteilung hinweisen.
4. Änderungen von Leistungen, Funktionen, Benutzeroberflächen, Schnittstellen, technischen Anforderungen oder Systemumgebungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind, der Fortentwicklung, Sicherheit, Rechtskonformität, Missbrauchsvermeidung, technischen Stabilität oder Anpassung an Hersteller- oder Drittanbieterleistungen dienen und die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich entwerten.
XII. Lieferung, Bereitstellung und Nichtverfügbarkeit
1. Digitale Produkte werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, durch Bereitstellung eines Downloadlinks, eines Lizenzschlüssels, eines Kundenkontos, eines Zugangs, einer Aktivierung oder durch sonstige elektronische Übermittlung bereitgestellt.
2. Liefer- und Bereitstellungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen sind Liefer- und Bereitstellungszeiten unverbindlich und annähernd.
3. Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsfristen setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen, Informationen, Freigaben, Zugriffe, technischen Voraussetzungen, Anzahlungen und Zahlungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erbringt.
4. Ist ein Produkt oder eine Leistung nicht verfügbar, insbesondere wegen Herstellerabkündigung, Lieferstörung, Lizenzmodellwechsel, Exportbeschränkung, technischer Sperre oder sonstiger von SYSolution nicht zu vertretender Umstände, wird SYSolution den Kunden informieren. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet, soweit keine Ersatzleistung vereinbart wird.
5. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, politischen Unruhen, Terrorakten, behördlichen Massnahmen, Energieausfällen, Cyberangriffen, Störungen von Lieferketten, Rechenzentren, Cloudanbietern, Netzbetreibern, Herstellern oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die SYSolution nicht zu vertreten hat, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Dauert die Behinderung länger als vier Monate, können beide Parteien vom betroffenen Vertrag zurücktreten, soweit die Leistung nicht bereits erbracht wurde.
XIII. Zusätzliche Leistungen und Change Requests
1. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, Erweiterungen, Änderungen, Anpassungen, Schulungen, Schnittstellen, Migrationen, Auswertungen, Datenimporte, Datenexporte, Prozessanpassungen oder sonstige Änderungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, handelt es sich um Zusatzleistungen oder Change Requests.
2. SYSolution ist nicht verpflichtet, Zusatzleistungen oder Change Requests ohne gesonderte Vereinbarung zu erbringen. Erbringt SYSolution solche Leistungen auf Wunsch des Kunden, werden sie nach Vereinbarung, ansonsten nach der jeweils aktuellen Stunden- oder Tagespreisliste von SYSolution abgerechnet.
3. Ändern oder erweitern sich Leistungsumfang, Anforderungen, technische Rahmenbedingungen oder Mitwirkungspflichten des Kunden, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. SYSolution kann ein angepasstes Angebot oder eine neue Zeitplanung verlangen.
XIV. Mitwirkungspflichten des Kunden und technische Voraussetzungen
1. Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Unterlagen, Zugangsdaten, Freigaben, Lizenzen, Systeme, Testdaten, Administrationsrechte und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereitzustellen.
2. Der Kunde ist für die Einhaltung der vom Hersteller oder von SYSolution genannten Systemvoraussetzungen, technischen Anforderungen, Internetverbindungen, Browser, Betriebssysteme, Datenbankversionen, Schnittstellen, Hardware, Netzwerkumgebungen, Sicherheitsrichtlinien und Lizenzvoraussetzungen verantwortlich.
3. Der Kunde hat Fehler, Störungen oder Mängel unverzüglich in Textform und nachvollziehbar zu melden. Die Meldung soll eine genaue Beschreibung, Screenshots oder Protokolle, betroffene Nutzer, Zeitpunkt, Systemumgebung, Reproduktionsschritte und Auswirkungen enthalten.
4. Der Kunde hat SYSolution bei Fehlersuche, Tests, Datenmigration, Inbetriebnahme, Updates, Wartung und Abnahme angemessen zu unterstützen.
5. Wartungs-, Pflege-, Support- und Installationsarbeiten werden in der Regel per Fernwartung durchgeführt. Der Kunde hat hierfür die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
6. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verschieben sich Termine angemessen. Mehraufwand von SYSolution ist nach den aktuellen Vergütungssätzen zu bezahlen.
XV. Kundendaten, Inhalte, Rechte Dritter und Freistellung
1. Der Kunde bleibt für alle von ihm bereitgestellten, gespeicherten, verarbeiteten, übermittelten oder veröffentlichten Daten, Inhalte, Dokumente, Programme, Lizenzen, Bilder, Texte, Marken, Zugangsdaten, personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen verantwortlich.
2. Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Einwilligungen, Rechtsgrundlagen und Befugnisse verfügt, um SYSolution mit der Bearbeitung, Verarbeitung, Installation, Migration, Speicherung oder sonstigen Nutzung dieser Daten und Inhalte zu beauftragen.
3. SYSolution ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Software, Daten, Inhalte oder Unterlagen auf rechtliche Zulässigkeit, Lizenzierung, Virenfreiheit, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Vereinbarkeit mit Rechten Dritter zu prüfen.
4. Der Kunde stellt SYSolution von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschliesslich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die daraus entstehen, dass der Kunde schuldhaft Rechte Dritter verletzt, rechtswidrige Inhalte nutzt, unzureichende Lizenzen bereitstellt, Datenschutzpflichten verletzt oder Leistungen von SYSolution vertragswidrig bzw. rechtswidrig nutzt.
5. SYSolution ist berechtigt, im Rahmen von Installation, Updates, Wartung, Aktivierung oder Nutzung von Software, Apps, Cloud- oder Herstellerdiensten erforderliche Lizenz-, Nutzungs-, Datenschutz-, Auftragsverarbeitungs- oder sonstige Bedingungen im Namen des Kunden zu bestätigen, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Eine inhaltliche rechtliche Prüfung dieser Bedingungen schuldet SYSolution nicht.
XVI. Datensicherung, Archivierung und Datenwiederherstellung
1. Der Kunde ist - vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung - selbst und eigenständig für eine ordnungsgemäße, regelmäßige und prüfbare Datensicherung und Archivierung seiner Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere vor Installation, Update, Wartung, Migration, Reparatur, Hardwarewechsel, Softwareumstellung oder sonstigen Eingriffen in IT-Systeme des Kunden.
2. Ein Auftrag zur Datensicherung durch SYSolution muss ausdrücklich in Textform erteilt und von SYSolution in Textform bestätigt werden. Der Kunde hat die erstellte Sicherung auf Vollständigkeit, Wiederherstellbarkeit und Richtigkeit zu prüfen, sofern nicht eine gesonderte Prüfung durch SYSolution beauftragt wurde.
3. SYSolution haftet bei Datenverlust nur nach Massgabe der Haftungsregelungen dieser AGB. Die Haftung für Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, aktueller und verwertbarer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
4. SYSolution ist nicht verpflichtet, Programme, Daten, Konfigurationen, Archive oder Systeme wiederherzustellen oder neu zu installieren, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
XVII. Schulungen, Online-Schulungen und Veranstaltungen
1. Schulungen, Online-Schulungen, Workshops und Veranstaltungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder im Shop gebucht wurden. Inhalt, Dauer, Teilnehmerzahl, Durchführungsform, Termin, Ort und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Produktbeschreibung.
2. SYSolution ist berechtigt, Dozenten, Inhalte, Termine oder Durchführungsformen anzupassen, soweit der Gesamtcharakter der Schulung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
3. Sofern im Angebot nicht anders geregelt, kann der Kunde Schulungen bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei stornieren. Bei Stornierung ab 13 bis 7 Kalendertage vor Beginn werden 50 %, bei Stornierung ab 6 Kalendertage vor Beginn oder bei Nichterscheinen 100 % der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Der Kunde kann einen Ersatzteilnehmer benennen, soweit dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und keine organisatorischen Gründe entgegenstehen.
5. SYSolution kann Schulungen aus wichtigem Grund absagen oder verschieben, insbesondere bei Krankheit des Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl, technischen Störungen, höherer Gewalt oder sonstigen nicht zu vertretenden Gründen. Bereits gezahlte Entgelte werden für den Ersatztermin angerechnet oder, falls kein Ersatztermin angeboten wird, erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Massgabe der Haftungsregelungen.
XVIII. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
1. SYSolution verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Massgabe der jeweils geltenden Datenschutzhinweise. Die Datenschutzhinweise sind getrennt von diesen AGB bereitzustellen und können insbesondere im Online-Shop oder auf der Webseite abgerufen werden.
2. Soweit SYSolution personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder eine vergleichbare datenschutzrechtlich erforderliche Vereinbarung schliessen.
3. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitungen, für erforderliche Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Berechtigungen, Löschkonzepte, Aufbewahrungsfristen, Cookie-/Tracking-Einwilligungen, Anbieterkennzeichnung und Datenschutzerklärungen seiner eigenen Angebote verantwortlich.
4. Die Parteien werden vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim halten und nur für die Durchführung des Vertrags verwenden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, wirtschaftliche, betriebliche, kaufmännische und personenbezogene Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
5. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
6. SYSolution darf zur Vertragserfüllung eingesetzte Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen auf Vertraulichkeit verpflichten und ihnen vertrauliche Informationen nur insoweit zugänglich machen, wie dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
XIX. Abnahme und Abnahmefiktion bei Werkleistungen
1. Erbringt SYSolution Werkleistungen, hat der Kunde diese nach Anzeige der Fertigstellung innerhalb von 5 Werktagen abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes eine Abnahme ausgeschlossen ist.
2. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
3. Ein Werk gilt als abgenommen, wenn SYSolution dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert.
4. Ein Werk gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde die Werkleistung bestimmungsgemäß nutzt, produktiv einsetzt, gegenüber Dritten verwendet oder durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er die Leistung im Wesentlichen als vertragsgerecht ansieht.
XX. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Waren, Hardware, Datenträger und sonstige körperliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von SYSolution.
2. Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, sofern dies seinem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb entspricht und er nicht in Zahlungsverzug ist. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an SYSolution ab. SYSolution nimmt die Abtretung an.
3. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von SYSolution hinzuweisen und SYSolution unverzüglich zu informieren.
XXI. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
2. Bei Drittsoftware, Hardware, Cloud-, Hersteller- und Fremdleistungen gibt SYSolution etwaige über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Garantie-, Gewährleistungs-, Support- oder Servicezusagen des Herstellers oder Anbieters an den Kunden weiter, ohne selbst für diese Zusagen einzustehen.
3. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen und Werkleistungen beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Für gebrauchte Sachen wird die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von SYSolution Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Software kann die Nachbesserung insbesondere durch Updates, Patches, Workarounds, Konfigurationsänderungen oder Hinweise zur Umgehung eines Fehlers erfolgen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
5. Der Kunde muss im Rahmen der Mängelbeseitigung gegebenenfalls einen neuen Programmstand, ein Update oder eine geänderte technische Umgebung übernehmen, sofern dies für ihn zumutbar ist.
6. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt grundsätzlich nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich aus Art der Sache oder des Mangels nichts anderes ergibt.
7. Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die gelieferte Ware oder bereitgestellte Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen ab Empfang, Bereitstellung oder Abnahmefähigkeit auf erkennbare Qualitäts-, Mengen-, Funktions- und Leistungsabweichungen zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb dieser Frist in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
8. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Rüge, gilt die Ware oder Leistung als ordnungsgemäß und vollständig geliefert bzw. erbracht, soweit der Mangel bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar war und keine Arglist von SYSolution vorliegt.
9. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Garantieübernahme, zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und bei zwingenden Rückgriffsansprüchen.
XXII. Haftung und Haftungsbeschränkung
1. SYSolution haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei Garantieversprechen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von SYSolution auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von SYSolution insgesamt auf 100 % der durchschnittlichen Jahresnettovergütung des betroffenen Vertrags der letzten 12 Monate, maximal jedoch auf den Betrag eines bestehenden einschlägigen Versicherungsschutzes, beschränkt.
4. Bei Datenverlust haftet SYSolution nur für denjenigen Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und verwertbarer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
5. SYSolution haftet nicht für Fehler, Mängel, Störungen, Ausfälle, Sicherheitslücken, Lizenzmodellwechsel, Preisänderungen, Abkündigungen oder Funktionsänderungen von Standardsoftware, Drittsoftware, Hersteller-, Cloud-, Netz-, Rechenzentrums-, Zahlungs-, Kommunikations- oder sonstigen Drittanbieterleistungen, soweit SYSolution diese nicht zu vertreten hat.
6. SYSolution haftet nicht für Inhalte, Daten, Webseiten, Apps, Datenschutzerklärungen, Anbieterkennzeichnungen, Cookie- oder Tracking-Einstellungen, rechtliche Pflichtangaben oder Geschäftsprozesse des Kunden, soweit SYSolution deren rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt und übernommen hat.
7. Im Übrigen ist die Haftung von SYSolution ausgeschlossen. Soweit die Haftung von SYSolution ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern, Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen.
XXIII. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
1. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen des Kunden gegen SYSolution bedarf der vorherigen Zustimmung von SYSolution in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
XXIV. Änderungen dieser AGB
1. SYSolution kann diese AGB für Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wegen Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, technischen Anforderungen, Sicherheitsanforderungen, Leistungsinhalte, Herstellerbedingungen, Drittanbieterbedingungen, Abrechnungsmodelle oder Geschäftsprozesse.
2. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht vor dem geplanten Inkrafttreten, gelten die Änderungen für das jeweilige Dauerschuldverhältnis als angenommen, sofern SYSolution den Kunden in der Mitteilung besonders auf diese Folge hinweist.
3. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. SYSolution kann den betroffenen Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats kündigen, wenn eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen für SYSolution unzumutbar ist.
XXV. Referenznennung
1. SYSolution ist berechtigt, den Kunden nach erfolgreicher Leistungserbringung als Referenzkunden zu benennen und allgemein über die Zusammenarbeit und das beauftragte Projekt zu informieren, insbesondere in Referenzlisten, Präsentationen, Angeboten, auf Webseiten oder in sozialen Medien, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
2. Die Nennung erfolgt ohne Offenlegung vertraulicher Inhalte, technischer Details oder personenbezogener Daten, soweit keine gesonderte Einwilligung oder Vereinbarung vorliegt.
XXVI. Vertragsübernahme, Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
1. SYSolution kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten übertragen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und ein angemessenes Datenschutzniveau gewahrt bleibt. Die Leistungserbringung durch Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen bleibt hiervon unberührt.
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Cham, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. SYSolution ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
4. Vertragssprache ist Deutsch.
5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
SYSolution GmbH - Stand Juni 2026